Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg

Erbstreitigkeiten? Pflichtteilsberechnung? Testamentsgestaltung?

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder auch um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Partner für Erbrecht an Ihre Seite nehmen, der Sie als Mandant bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt. Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen!

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Bei einem aktuellen Todesfall ist es wichtig, einen schnellen Überblick zu bekommen. Und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie schon geregelt, wer Ihr Geld im Falle Ihres Todes bekommen soll? Kennen Sie die rechtliche Situation? Wer bekommt einen Pflichtteil und wen möchten Sie unbedingt bedenken? Und: Möchten Sie Streit vermeiden? Sie werden schnell bemerken, dass viele Fragen auftauchen, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Oft wird nämlich unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Ich als Ihr Anwalt für Erbrecht begleite Sie von Anfang an: von der Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse bis zu Ihren familiären Verpflichtungen und aktuellen Partnerschaften bis zu steuerlich vorteilhaften Regelungen – immer Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen im Blick.

Immer up to date

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch aktuelle Gerichtsurteile ergänzt. Vertrauen Sie meiner Erfahrung als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg! Ich bin immer am Puls der Zeit und gewährleiste so, dass ich Sie optimal berate.

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Ich bin Ihr kompetenter Partner: Anwalt Erbrecht Berlin-Charlottenburg

Als Ihr Anwalt für Erbrecht weiß ich, wie unangenehm es ist, sich mit dem Thema Sterben und Vererben auseinanderzusetzen. Nur wenige Menschen möchten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass machen. Warten Sie nicht! Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, um klare Entscheidungen für Sie und Ihre Erben zu fällen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen und Bedürfnissen? Oder habe ich eigene Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Als Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg kann ich Ihre Ideen und Wünsche optimal für Sie durchsetzen und vermeiden, dass Ihr letzter Wille zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Ich berate Sie als Mandant gerne auch hinsichtlich eines Testamentsvollstreckers.

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Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit mir als Ihr Anwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam mit mir eine für Sie optimale Lösung! Egal, ob Testament oder Erbvertrag – als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg berate ich Sie, als Mandant, kompetent. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit für die Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Auch Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft sind weitere Formen, mit denen Sie Ihr Vermögen verteilen und zu denen ich Sie ausführlich beraten kann.

In Berlin-Charlottenburg einen Rechtsanwalt für Erbrecht finden – nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk

Aber nicht nur bei Ihrer eigenen testamentarischen Verfügung sollten Sie in meiner Berlin-Charlottenburger Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht Unterstützung suchen, sondern auch dann, wenn Sie als Erbe bedacht wurden. Denn nicht alle letztwilligen Verfügungen eines Angehörigen sind immer ein Vorteil für Sie. Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen? Dann unterstütze ich Sie als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg, die Haftung zu begrenzen. Oder berate Sie bei Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft.

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Themen im Erbrecht

Berechnung des Pflichtteils

In Ihrer Familie herrscht nicht nur eitel Sonnenschein und Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Todes zu großem Streit kommen wird? Sorgen Sie jetzt schon vor!

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Sie möchten Streit unter Erben vermeiden?

Kennen Sie Ihre Pflichtteilsberechtigten? Das sind jene Personen, die gesetzlich im Erbrecht als Erben vorgesehen sind – egal, ob ein Testament vorliegt. Berechtigt sind die engsten Angehörigen: Kinder, Eltern, Ehepartner. Problematisch wird es dann, wenn diese nicht deckend sind mit den Erben. Das kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen im Erbrecht zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen.

Nehmen Sie diese Probleme schon im Vorfeld in Angriff, damit Streit um das Erbe erst gar nicht entstehen können. Meine Berlin-Charlottenburger Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht berät Sie auch gerne zu Alternativen, wie einer Schenkung zu Lebzeiten und deren Auswirkung auf den Pflichtteil. Lassen Sie sich dieses Recht nicht aus der Hand nehmen!

Berliner Testament

Wissen Sie wie, Sie Ihren Ehepartner direkt als alleinigen Erben einsetzen können? Sie möchten, dass erst nach seinem Tod der Nachlass an die Kinder geht?

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Die Lösung: das sogenannte Berliner Testament. Es ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Das bedeutet, dass beim Tod eines der Partner, der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Das Berliner Testament kann man in Form eines beschränkten Vorerbes oder auch als unbeschränktes Vollerbe regeln. Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg nichts anderes bestimmen, gilt der Erbe als Vorerbe. Er kann den Nachlass nach Ihrem Tod nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Soll er voll über die Erbmasse bestimmen können, dann können Sie Ihn als Vollerbe bestimmen. Stirbt auch der zweite Partner, dann kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind in der Regel Kinder oder andere Erben, die Sie eingesetzt haben. Sie möchten mehr Informationen? Dann setzen wir uns gerne gemeinsam in meiner Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg zusammen.

Enterbung

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, liegt es in Ihrem Ermessen, wie die konkrete Erbfolge aussieht. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also zu enterben. Sie müssen im Testament keine expliziten Gründe für die Enterbung nennen und können diese Entscheidung einfach festsetzen.

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Eine Enterbung kommt allerdings nicht dem Entzug des Pflichtanteils gleich. Nahestehende Angehörige können daher trotz Enterbung noch von einem Pflichtanteil profitieren, insofern die Voraussetzungen für den Verlust des Pflichtanteils nicht erfüllt sind. Haben Sie Fragen und wollen eventuelle Unklarheiten bezüglich der Enterbung bestimmter Personen auflösen? Zögern Sie nicht, werden Sie mein Mandant und sprechen Sie zeitnah mit mir als Anwalt für Erbrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg!

Erbauseinandersetzung

Ein geliebter Mensch ist gestorben und hat Ihnen und auch anderen Familienmitgliedern etwas hinterlassen? Dann sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und der nächste Schritt ist eine Erbauseinandersetzung, wo Erbstreitigkeiten oftmals vorprogrammiert sind. Was das ist?

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Man nennt die Aufteilung eines geerbten Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung. Wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden, ist die Erbauseinandersetzung der nächste Schritt – erst dann kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden, so ist es im Erbrecht für eine Erbschaft festgelegt. Aber nicht immer verläuft dieser Prozess problemfrei, wenn die Erbfolge nicht eindeutig durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Sollten sich die Erben nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen. Sind Sie ein Teil einer Erbengemeinschaft? Dann kontaktieren Sie mich als Anwalt für Erbrecht, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung abzuschätzen, um ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und ausrichten zu können. Nehmen Sie auch dann eine fachkundige Beratung durch mich als Ihr spezialisierter Anwalt in Anspruch, wenn Sie ein Testament aufsetzen und derartige Probleme im Vorfeld ausschließen möchten. So sind Sie als mein Mandant auf der sicheren Seite und können Erbstreitigkeiten bei einer Erbschaft vorbeugen.

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Erbverträge

Die bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten im Erbrecht bei einer Erbschaft, wie beispielsweise das Aufsetzen von Erbverträgen. Einer der großen Vorteile eines solchen Erbvertrages ist, dass er mit jeder beliebigen Person geschlossen werden kann und kein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis vorliegen muss. Hinzu kommt, dass dieser Vertrag nicht ohne Weiteres geändert werden kann. Zwar beinhaltet der Vertrag in der Regel eine Rücktrittsmöglichkeit, diese muss aber über einen Notar erfolgen. Der Vorteil hierin besteht, dass der Vertragspartner in jedem Fall vom Rücktritt erfährt, da die Erklärung durch den Notar zugestellt wird. Dadurch ist eine Enterbung ohne Wissen des Vertragspartners unmöglich.

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Das Aufsetzen eines rechtlich korrekten Vertrages ist kein leichtes Unterfangen. Als Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen als Mandant für die Vertragserstellung gerne Rede und Antwort, damit Ihre Nachlassregelung sowie die Ihres Partners juristisch wasserdicht ist. Außerdem leite ich die notwendigen Schritte in die Wege, die zur notariellen Beurkundung Ihres Erbvertrags führen. Denn erst dadurch erhält er seine Gültigkeit.

Sollten Sie hingegen eine Anfechtung des Vertrages wünschen, erhalten Sie selbstverständlich ebenso tatkräftige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg. Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht in einem Erbvertrag gefangen bleiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind.

Gründung Familiengesellschaften

Ihnen ist es wichtig, dass sowohl Ihr Privat- als auch Unternehmensvermögen innerhalb der eigenen Familie dauerhaft erhalten bleibt? Sie wollen verhindern, dass Ihr Vermögen durch Erben oder Gläubiger in einer Weise verteilt wird, die nicht Ihren Wünschen entspricht? Dann kann die Gründung einer Familiengesellschaft ein sinnvoller Schritt zur Vermögenssicherung sein.

Gerade im Hinblick auf Vorteile bei der Erb- und Einkommenssteuer kann eine solche Gründung das Instrument der Wahl sein. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg berate ich Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten und Anforderungen einer Familiengesellschaft.

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Ich analysiere Ihre individuelle Situation und wähle sowohl die sinnvollste Rechtsform für die Familiengesellschaft als auch die passende Art der Vermögensbündelung. In der Regel erfolgt der Schutz des Vermögens in Form eines Familienpools, in den der Vermögensinhaber seine Vermögenswerte einbringt. Diese Werte können mittels Schenkungen oder durch eine Erbschaft auf Familienangehörige übertragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht es, das Vermögen vor weitreichenden Zugriffen durch Gläubiger, Pflichtteilsberechtigte, Geschiedene oder Schwiegerkinder zu schützen. Zusätzlich obliegt dem Vermögensinhaber ein Rückforderungsvorbehalt, der es ihm ermöglicht, getätigte Schenkungen rückgängig zu machen, insofern er mit der Entwicklung einer beschenkten Person nicht einverstanden ist.

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein sehr komplexes Themenfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg verfüge ich über umfassende Kompetenzen bei der Gründung und rechtlichen Ausarbeitung von Familiengesellschaften. Gerne berate ich Sie als mein Mandant in aller Ausführlichkeit zu Ihren Möglichkeiten der Vermögenssicherung.

Internationales Erbrecht

Unser aller Leben wird zunehmend globalisierter. Angehörige und Freunde wohnen häufig hunderte oder tausende Kilometer über Landesgrenzen getrennt voneinander. Im Erbfall müssen deshalb gleichzeitig nationale wie internationale Vorgaben des Erbrechts beachtet werden, damit sowohl die Wünsche des Verstorbenen als auch die Ansprüche der Erben angemessen berücksichtigt werden. Damit dabei keine Fehler entstehen, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Anwalt für internationales Erbrecht in Berlin-Charlottenburg zu beauftragen, um ihre erbrechtlichen Angelegenheiten als Mandant mit juristischer Expertise zu begleiten.

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Ich setze mich intensiv mit Ihrer individuellen Erbrechtssituation auseinander und erkläre Ihnen genau, welche nationalen und internationalen Gesetze des Erbrechts zur Anwendung kommen. Gerade in Fällen, in denen eine Person, die vererbt, innerhalb der letzten zehn Jahre häufig den privaten Wohnsitz wechselte oder mehrere besitzt, ist nicht immer sofort ersichtlich, welche nationalen Regelungen im Erbrecht am Ende greifen. Unter Umständen hat der Testator gem. Art. 22 EuErbVO eine Staatsangehörigkeit gewählt, die jedoch nicht mit seinem letzten Aufenthaltsort übereinstimmt.

Auch in Fällen der Nachlassspaltung, die dazu führen kann, dass verschiedene nationale Rechtsordnungen eine Rolle spielen, ist die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg ein notwendiger Schritt und kann Ihnen als Mandant viel Ärger ersparen.

Pflichtteilsansprüche

Sie wurden von einem Angehörigen enterbt, der kürzlich verstorben ist? Unter diesen Voraussetzungen werden Sie zum Pflichtteilsberechtigten. Das bedeutet, dass Sie gegenüber den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geldbetrag haben, der mittels einer im Erbrecht gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird.

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Grundlage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie beispielsweise im Zuge der gesetzlichen Erbfolge vor der Enterbung auf die Hälfte des Erbes anspruchsberechtigt, so liegt der sich daraus ergebende Anspruch einem Viertel des Erbes – der Hälfte Ihres ursprünglichen Anspruchs.

In der Theorie kann ein Testator seine Erben zwar frei wählen, allerdings sind für die gesetzliche Erbfolge lediglich die Verwandtschaftsverhältnisse von Relevanz.

Außerdem sollten sich die vererbende Person darüber im Klaren sein, dass der Anteil nicht Ihnen gegenüber gilt, sondern den gewählten Erben. Vererben Sie beispielsweise einem Freund eine Immobilie als gesamtes Vermögen im Wert von einer Million Euro und enterben gleichzeitig Ihre Tochter, so hat diese einen Anspruch auf die Auszahlung eines Geldbetrags in Höhe von 250.000 Euro gegenüber Ihres Freundes. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Ihr Freund das Geld nicht auszahlen kann und daher die Immobilie verkaufen muss, um dem Anteilsanspruch gerecht zu werden.

Damit Ihr Erbe nicht an solchen Fallstricken scheitert, ist die Beratung als Mandant mit einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg unerlässlich. Ich erkläre Ihnen die besten Optionen im Erbrecht und schütze Ihren letzten Willen!

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Pflichtteilsentziehung

Viele Menschen glauben, dass sie frei über ihr Erbe verfügen können. Bis zu einem gewissen Grad stimmt das auch. Allerdings existiert ein sogenannter Pflichtteil, der den Berechtigten normalerweise zusteht. Nicht jede Beziehung ist allerdings von Harmonie geprägt. Das ist der Moment, in dem nach Wegen gesucht wird, den Berechtigten ihren Anteil abzuerkennen.

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Ein Anwalt für Erbrecht wird Sie über die genauen Möglichkeiten aufklären. Die Details eines Pflichtteilsentzugs sind im § 2333 BGB geregelt. Es ist möglich einem Anteilsberechtigten seinen Anteil zu entziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bedroht ein Anteilsberechtigter das Leben des Erblassers oder eines seiner Angehörigen, kann er dadurch seinen Anspruch verwirken. Ebenfalls kann es dazu kommen, wenn der Berechtigte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird oder seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Testator vorsätzlich nicht nachkommt.

Auch Straffälligkeit mit anschließender psychiatrischer Unterbringung eines Anteilsberechtigten ist eine Möglichkeit, die zur Verwirkung des Anspruchs führen kann. Sprechen Sie mich noch heute an, wenn Sie nicht wollen, dass ein Anspruchsberechtigter seinen Anteil erhält und ich prüfe Ihre Optionen!

Pflichtteils-Ergänzungsansprüche

Als Pflichtanteilsberechtigter steht Ihnen normalerweise die Hälfte des Anspruches der gesetzlichen Erbfolge zu. Es kann allerdings vorkommen, dass der Erblasser in den zehn Jahren vor seinem Todesfall eine Schenkung vornimmt, wodurch sich die zu vererbende Erbmasse verringert. Dementsprechend nimmt auch der Betrag des Ihnen im Erbrecht zustehenden Pflichtteils ab. Für solche Fälle existiert die Regelung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.

Sobald Sie von der Schenkung erfahren, haben Sie nun drei Jahre Zeit, um einen Anspruch auf Ergänzung geltend zu machen.

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Hierbei ist zu beachten, dass sich die Höhe Ihres Anspruchs auf die Ergänzung pro Jahr um zehn Prozent verringert. Sollte der Erblasser die Schenkung weniger als ein Jahr vor seinem Dahinscheiden vorgenommen haben, wird die Schenkung zu 100% auf das Erbe und somit Ihren Anteil angerechnet. Bei zwei Jahren sind es entsprechend 80% und bei drei Jahren 70%. Ich raten, dass Sie nach Erhalt der Information über die Schenkung zeitnah mit einem Anwalt für Erbrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg sprechen, der Sie als Mandant über die weiteren Schritte Ihres Ergänzungsanspruches aufklären wird. Drei Jahre klingen wie ein langer Zeitraum, doch ein zügiges Handeln ist trotzdem zu empfehlen.

Pflichtteilsverzicht

In den meisten Fällen steht jedem Erben ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Es können jedoch Gründe eintreten, die dazu führen, dass Sie vom Pflichtteil ausgenommen werden möchten. Dafür existiert die Möglichkeit der Pflichtteilsverzichterklärung. In diesem Dokument wird ein Vertrag zwischen dem Erblasser und der verzichtenden Person, also in diesem Fall Ihnen, geschlossen. Das bedeutet auch, dass eine Verzichterklärung nur dann möglich ist, wenn der Erblasser noch nicht verstorben ist. Es ist wichtig zu wissen, dass ein solcher Verzicht erst dann wirksam wird, wenn er durch einen Notar beglaubigt wurde. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg beantworte ich Ihnen gerne offene Fragen, die im Rahmen einer Verzichterklärung auftreten können.

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Darunter fällt das Wissen, dass ein Verzicht keinen gleichzeitigen Erbverzicht darstellt. Das bedeutet, dass Sie dennoch als Erbe auf Basis des gesetzlichen Erbrechts eingesetzt werden können. Der Pflichtteil ist hingegen dann bedeutsam, wenn Sie ein gesetzlicher Erbe sind, jedoch enterbt wurden. Normalerweise stünde Ihnen nun ein gesetzlicher Pflichtteil zu, doch durch die Unterzeichnung einer Pflichtteilsverzichterklärung sind Sie damit einverstanden, diesen Pflichtteil nicht zu erhalten.

Stiftung

Sie möchten ihr Vermögen steuerlich optimal und auch noch sinnvoll vererben? Sie brauchen Unterstützung im Dschungel des undurchsichtigen Stiftungsrechts?

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Die Gründung einer Stiftung ist dann sinnvoll, wenn steuerliche Motive bei der Erbschaft einer hohen Vermögensmasse relevant sind. Mit einer Stiftung kann mit Hilfe eines Vermögens ein vom Stifter festgelegter Zweck verfolgt werden. Diese Stiftung, der Vermächtnisnehmer, hat nun von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Er muss seinen Anspruch geltend machen, um den vermachten Vermögenswert zu bekommen. Die Erben haben im Gegenzug kein Verweigerungsrecht und müssen den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Nutzen Sie mein Beratungsangebot zum Thema Stiftung meiner Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg – das Stiftungsrecht ist nämlich nicht gleich Stiftungsrecht und durch die einzelnen Länder unterschiedlich geregelt!

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Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Wissen Sie, wie man am besten ein rechtsgültiges Testament formuliert? Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer alles Zugriff auf Ihr Vermögen im Todesfall bekommt, wenn Sie behinderte Familienmitglieder haben? Bereiten Sie jetzt schon alles vor!

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Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht selten. Besonders sensibel ist das Thema jedoch, wenn einer Ihrer Nachkommen behindert ist. Denn sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, bekommen der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Und nach Ihrem Tod auch auf das dem Behinderten zustehende Erbe. Seien Sie vorbereitet und setzen Sie mit meiner Hilfe ein speziell formuliertes Behindertentestament auf, das sicher stellt, dass Ihr Erbe das ihm zustehende Erbe tatsächlich bekommt.

Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wir gehen alle davon aus, dass unser letzter Wille erfüllt wird. Was aber, wenn nicht? Die Realität zeigt nämlich, dass die ursprünglichen Wünsche des Erblassers immer seltener durchgesetzt werden.

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Mit einem Testament möchte man sein Vermögen schützen, das Erbe gerecht verteilen, alle finanziell absichern und den Frieden in der Familie wahren. Tatsächlich erhofft nach einer aktuellen Studie nur einer von zehn vererbenden Personen, dass es Streit um das Erbe geben wird – in Wirklichkeit liegt der Wert mehr als doppelt so hoch. Wie der Nachlass verteilt oder verwendet wird, entspricht häufig nicht mehr den ursprünglichen Wünschen des Erblassers und Konflikte spalten die Familien. Das lässt sich umgehen, indem eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung schon zu Lebzeiten organisiert wird. Das sichert Ihnen eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung und die Erbmasse wird nicht durch Kosten durch Rechtsstreitigkeiten vermindert. Eine erfahrene Person als Testamentsvollstrecker ist dabei unerlässlich – fragen Sie mich als Ihren Anwalt für Erbrecht, der mit einer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nie ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte!

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Wenn eine Firma an die nächste Generation übertragen werden soll, sind steuerliche Aspekte meistens von wichtiger Bedeutung. Und es steht immer die Liquiditätssicherung an erster Stelle, um Miterben, die von Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an mich als Ihren Anwalt, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ziehe ich gemeinsam mit Ihnen einen qualifizierten Steuerberater zu Rate, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.

Vermächtnis

Sie möchten jemanden Außenstehenden in Ihrem Testament berücksichtigen, der kein Erbe ist? Vielleicht einen Freund oder einen Verein? Dann sollten Sie mit einem Anwalt ein Vermächtnis aufsetzen.

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Wenn ein sogenannter Nichterbe in einem Testament eingesetzt wird, spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Der große Vorteil: Ein Vermächtnis ist frei von Verpflichtungen. So muss nicht wie bei einem Erben der Vermächtnisnehmer beispielsweise für die Schulden des Erblassers aufkommen. Dafür muss er jedoch selbst tätig werden und seinen Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen – das Vermögen wird ihm nicht automatisch zugesprochen. Wird dieser beansprucht, hat der Erbe keinerlei Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Ihr Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen Ihr Testamente so aufzusetzen, dass jegliche Auslegungsprobleme von Beginn an ausgeschlossen werden. Als Anwalt meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg besitze ich dafür eine herausragende Expertise.

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Vermögensnachfolge

Wer viele Jahre seines Lebens damit verbracht hat, sich ein Vermögen zu erarbeiten, will darüber selbstbestimmt verfügen. Das schließt auch die Möglichkeit mit ein, zu entscheiden, wie nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen verfahren wird. Aus diesem Grund biete ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg ein umfangreiches Wissen zur Vermögensnachfolge an, mit dem Ihre Wünsche gewahrt werden können.

Ich achte darauf, dass Ihre Vermögensnachfolge alle juristischen Standards erfüllt und gleichzeitig das Vermögen vor unberechtigten Zugriffen schützt.

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Dafür steht eine Vielzahl wirksamer Instrumente bereit, die dazu entwickelt wurden, Ihr Vermögen auch über Ihr Leben hinaus nachhaltig zu schützen. Sei es die Gründung von Familiengesellschaften, die Einrichtung von Stiftungen oder die Ausarbeitung von vermögensschützenden Konzepten, die eine steuerrechtliche Optimierungen im Fokus haben. Die Aufgabe als Anwalt für Erbrecht besteht darin, Ihre Vermögensnachfolge als Mandant so sicher wie möglich zu gestalten und Ihnen die besten Optionen zur Vermögenssicherung anzubieten. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutere ich Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Vor- und Nacherbschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, die Erbmasse in der zeitlichen Nutzung aufzuteilen. Zu diesem Zweck gibt es das Institut der Vor- bzw. Nacherbschaft.

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Normalerweise kann ein Erbe frei über sein Erbe verfügen. Manchmal möchte der Erblasser jedoch festlegen, dass sein Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten ist. Der Vorerbe ist im Interesse des Nacherben in seiner Verfügungsmöglichkeit beschränkt, er kann den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Ein Nachteil besteht darin, dass zwei Mal beerbt wird, also muss der Nachlass auch mehrfach versteuert werden. Zudem ist die Nacherbschaft oft auch mit unnötigem Aufwand verbunden und wird nur sehr zurückhaltend eingesetzt. Fragen Sie mich als Ihren Anwalt in Berlin-Charlottenburg zum Thema Nacherbschaft, aber auch zu Alternativen wie einen Nießbrauch am Nachlass.

Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten vererben können? Die vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge.

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Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens überlassen – welches ihnen im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon sagt: Die Erbfolge wird vorweggenommen.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge können Erblasser einige Dinge schon vor ihrem Tod in die Wege leiten und haben gleichzeitig positive Nebeneffekte: Man kann Familienmitglieder finanziell helfen, Erbschaftssteuern umgehen oder einen aufkommenden Erbstreit verhindern. So haben Sie als Erblasser die volle Kontrolle darüber, wer was als Erbe erhält. Eltern können so eines ihrer Kinder beim Erben begünstigen oder alle Kinder gleichberechtigt behandeln. Alle Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Todesfall – also auch die der vorweggenommenen Erbfolge - werden auf den Pflichtteil angerechnet.

Um mögliche Stolperfallen und Nachteile zu umgehen, suchen Sie sich bitte juristischen Rat in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.

Häufige Fragen

Was bedeutet Vermächtnis rechtlich?

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Dabei kann dies ein Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder aber auch ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht einer Immobilie sein.

Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man gesundheitlich selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. So kann man beispielsweise in einer Patientenverfügung festlegen, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen man befürwortet oder ablehnt. In einer Notsituation wacht der Bevollmächtige darüber, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Denn was die meisten nicht wissen: Ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt.

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung durch einen zukünftigen Erblasser an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. Eltern können so ihren Kindern vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens übertragen, der ihnen im Erbfall ohnehin zusteht. Ein häufiger Grund dafür ist das Sparen von Erbschaftsteuer.

Gibt es zwei oder mehr Erben, dann bilden sie eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft – jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen zusammen. Damit nun jeder seinen Anteil bekommen kann, müssen die Erben den Nachlass aufteilen – durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Erst wenn sich alle Erben einigen, können sie den Nachlass aufteilen. Aber bedenken Sie: Es kommt sehr häufig zu Streit, wer was vom Nachlass bekommt.

Eine Regelung der Unternehmensnachfolge erfolgt durch ein sogenanntes Unternehmertestament. In diesem werden nicht nur familien-, erb- und steuerrechtliche Regelungen getroffen, sondern es gilt auch, das Handels- und Gesellschaftsrecht zu beachten. Die Ausarbeitung ist immer eine komplexe Angelegenheit, da viele Aspekte für die Gestaltung des Testaments aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten, gefunden werden.

Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Berechnung: die Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Marcus Feil, Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg
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