Steuerrecht – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Steuerhinterziehung? Betriebsprüfung? Selbstanzeige?

Sie haben in Ihrer Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht? Was sich erst einmal nach einem Kavaliersdelikt anhört, kann tatsächlich sehr schnell eine Reihe an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen. Und diese sind nicht unbedeutend, denn sie können existenzbedrohend werden. Egal, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer beschuldigt werden, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist ein ernstes juristisches Problem und kann im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Steuerrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Berlin-Charlottenburg zu geben.

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Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Sie ist nicht wie zu erwarten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, mit dem die ermittelnde Behörde prüft, ob gegen Sie Anklage vor einem Gericht erhoben werden muss.

Ein Anwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Ihnen wird eine Steuerstraftat vorgeworfen? Dann sollten Sie unverzüglich reagieren und einen Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht kontaktieren. Ein frühzeitiges Handeln ist im Bereich des Steuerstrafrechts sehr wichtig. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der eine besondere steuerrechtliche Qualifikation vorweist. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann einen Fachanwalt für Steuerrecht in dieser Hinsicht nicht ersetzen. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Steuerrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg eine umfassende Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten.

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Ihr Anwalt für Steuerrecht auch für strafrechtliche Probleme

Meine Kanzlei für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg hat eine umfassende Expertise in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Ich weiß, wie ich Ihre Interessen vor Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahre. Dies ist eine essentielle Bedingung für eine gute Verteidigung meiner Mandanten.

Ich unterstütze Sie als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowohl bei Ihrem steuerstrafrechtlichen Verfahren als auch bei der steuerlichen Abwicklung Ihres Falles. Warum das zentral für Ihre Verteidigung ist? Oft kommt es vor, dass man zwar vor dem Strafgericht glimpflich davonkommt, danach jedoch überhöhte Steuerforderungen zahlen muss. Um dies zu vermeiden, stehe ich Ihnen zur Seite. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Steuerrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung steuerrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg kompetent in allen Bereichen des Steuerrechts.

Melden Sie sich sofort bei meiner Kanzlei für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg, wenn es um eine Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, unangemeldete Steuerprüfung oder die Verkündung des Haftbefehls bei Steuerbelangen geht.

Egal, ob es um eine Selbstanzeige oder im schlimmsten Fall um eine Verhaftung geht – ich kümmere mich.

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Themen im Steuerrecht

Airbnb-Selbstanzeige

Die Idee, seine leer stehende Wohnung im Netz zur zeitweisen Nutzung anzubieten, klingt toll und bringt ein paar zusätzliche Euro auf dem Konto. Klar sollte aber auch sein: Wer Einkünfte mit der Vermietung über Netzportale wie Airbnb erzielt, muss diese auch versteuern. Diese Mietzahlungen sind Einkünfte, bei denen das Finanzamt seinen Teil abbekommen möchte. Wer das als Airbnb-Vermieter bisher nicht wusste oder ignoriert hat, sollte schnell handeln und seine Steuerzahlung nachholen. Warum dies auf einmal so wichtig wird und Sie schnell einen Anwalt für Steuerrecht kontaktieren müssen?

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Wie bei den Steuer-CDs aus der Schweiz, erhielt auch dieses Mal die Steuerfahndung Hamburg von Airbnb Daten zu deutschen Vermietern. Diese wurden oder werden nun an die zuständigen Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer weitergegeben. Wer schnell war, konnte eine drohende Strafe wegen Steuerhinterziehung mildern.

Grundsätzlich gilt nämlich immer: Wer Räume seiner Wohnung oder seines Hauses vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Aus dem Schneider sind jene Vermieter, die unter eine bestimmte Bagatellgrenze fallen, die für Einnahmen aus vorübergehender (Unter-) Vermietung eigengenutzter Immobilien bei insgesamt 520 Euro pro Kalenderjahr liegt.

Alle, die über dieser Grenze sind und bei ihrer Steuererklärung ihre Einnahmen durch Airbnb nicht oder unrichtig erklärt und dadurch eine Steuerverkürzung bekommen haben, sollten jetzt unbedingt einen Anwalt für Steuerrecht kontaktieren. Denn so harmlos es klingt: In diesem Fall liegt Steuerhinterziehung vor.

Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Das Strafmaß hängt vom Einzelfall ab – aber in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Steuerrecht beraten, damit zur Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und deren Hinterziehungszinsen nicht noch eine saftige Strafe kommt. Ich bespreche gerne mit Ihnen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, also einer freiwilligen Selbstanzeige, bei der alle Nicht-Erklärungen nachgeholt werden und alle dazu gehörenden besonderen Voraussetzungen dafür. Rufen Sie mich an, ich unterstütze Sie!

Einspruchsverfahren

Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, das der Gesetzgeber im Steuerrecht verankert hat. Das bedeutet im ersten Schritt: Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Nur dann, wenn dieser Einspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wird eine Klage vor den Finanzgerichten eingereicht. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren?

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Als Anwalt für Steuerrecht vertrete ich Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt. Ich lege nicht nur für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, sondern übernehme auch Ihre Vertretung in einem bereits laufenden Einspruchsverfahren. Das kann auch dann notwendig sein, wenn Ihr Steuerberater bereits Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und sich die Sache als rechtlich kompliziert herausstellt. In den meisten Fällen führt das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zum Erfolg. Ich berate Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, formuliere den Einspruch und führe auf Wunsch die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei Haftungsbescheiden setze ich mich für Sie zur Wehr.

Führung von Finanzgerichtsprozessen

Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

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Meine Problemlösung: Ich vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Ich bereite den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründe eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.

Ich stelle meine Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.

Zu meinem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:

  • Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
  • Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
  • Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide.

Geldwäsche

Denkt man an Geldwäsche, dann verbindet man damit die Mafia, Banden und riesige Geldsummen. Aber nicht nur organisierte Kriminelle begehen Geldwäsche, sondern jeder Bürger kann diese betreiben.

Unter Geldwäsche versteht man das Hineinbringen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dies ist strafbar und ist im Strafgesetzbuch § 261 geregelt. Denn illegal erwirtschaftete Finanzmittel dürfen nicht den Anschein der Legalität bekommen. Geldwäsche hört sich unverfänglich an, ist jedoch eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet wird. In besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der „Geldwäsche“ erhalten? Ihr Haus wurde durchsucht? Oder gibt es eine Geldwäscheverdachtanzeige durch Ihre Bank? Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne einen Anwalt für Steuerrecht gegenübertreten.

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Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche und die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist gemäß § 261 StGB gravierend. Neben profunden Kenntnissen der juristischen Situation ist die Erfahrung eines Rechtsanwaltes für Steuerrecht, sein Verhandlungsgeschick und sein Gespür für die Situation wichtig. Denn der Verdacht auf Geldwäsche kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen auftauchen – zum Beispiel, weil die Bank aufgrund angeblich verdächtiger Kontobewegungen eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet. Und auch bei Zollverstößen spielt Geldwäsche nicht selten eine Rolle.

Rufen Sie mich noch heute bei einem Vorwurf zur Geldwäsche an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

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Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

Ihnen wurde eine Betriebsprüfung angekündigt? Unangenehm ist eine Betriebsprüfung immer – auch wenn Sie Ihre Steuern nach bestem Gewissen abgeführt haben. Denn sie findet meistens während der Geschäftszeit und in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Das Gesetz spricht hier von der sogenannten „Außenprüfung“, die grundsätzlich beim Steuerpflichtigen vor Ort stattfindet. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie uns bei der Vorbereitung helfen.

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Ich begleite Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Denn eine gute juristische Begleitung der Außenprüfung sorgt nicht nur für Beruhigung, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern.

Die Mitwirkung eines Anwalts für Steuerrecht kann von vornherein verhindern, dass es zu einem zeit- und kostenintensiven Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht kommt. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen bin ich als Anwalt für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg Ihr Ansprechpartner, da ich gemeinsam mit Ihnen Streitigkeiten kläre oder neue Strategien entwickle, einen gütlichen Ausgang herbeizuführen.

Nachzahlung von Steuern

Warum bei der Nachzahlung von Steuern einen Anwalt für Steuerrecht einschalten? Diese Frage stellen sich viele zuerst. Aber ganz schnell bewegt man sich an der Grenze zu einem Straftatbestand, wenn man zu wenig Steuern gezahlt hat oder eine umfassende Offenlegung von Einkünften versäumt wurde. Dann ist schnelles Handeln erforderlich!

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Als Anwalt für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg bin ich Spezialist auf diesem Gebiet und berate und betreue Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung durch das Finanzamt und die Nachzahlung von Steuern. Ich verhandle mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Gerne nehme ich für Sie auch Kontakt zu einem erfahrenen Steuerberater auf, um alle Fragen im Rahmen des geltenden Steuerrechts umfassend zu erörtern. Falls erforderlich, begleite ich Sie bei einer Selbstanzeige, um einer Strafe zu entgehen. Nehmen Sie auch in schwierigen und auf den ersten Blick „aussichtslosen“ Fällen Kontakt mit mir auf.

Nichtzulassungsbeschwerde

Der Rechtskampf um möglicherweise fehlerhafte Steuerbescheide kann ein langwieriger sein. Immer wieder kommt es vor, dass Ihnen das Finanzgericht in seinem Urteil eine Revision nicht zugesteht. Tritt dieser Fall ein, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die Entscheidung des Finanzgerichts vom Bundesfinanzhof überprüfen zu lassen. Damit es dazu kommt, ist eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim Bundesfinanzhof einzureichen.

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Dabei ist es wichtig zu beachten, dass so eine Beschwerde nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt einreichen darf. Die dafür gesetzte Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils des Finanzgerichts.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg kenne ich mich mit den Tücken des deutschen Steuerrechts aus und werde Sie tatkräftig unterstützen. Ebenfalls von Bedeutung ist der Umstand, dass es sich bei einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht um eine inhaltliche Beschwerde handelt. Das heißt, dass der Bundesfinanzhof keine inhaltliche Prüfung Ihres Falls vornehmen wird, sondern die formalen Kriterien untersucht, die zu der Nichtzulassung der Revision geführt hat. Denn das Finanzgericht hat eine Revision dann zuzulassen, wenn eine Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend gemacht werden können. Treten dabei Ungereimtheiten auf, hat die Nichtzulassungsbeschwerde gute Erfolgsaussichten.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Einreichung von Nichtzulassungsbeschwerden und bin dadurch in der Lage, Ihnen schon vorab eine realistische Situationseinschätzung anzubieten. Bin ich der Überzeugung, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde ein sinnvolles Rechtsmittel in Ihrem Fall ist, werde ich mich umgehend um die Beschwerdeeinlegung kümmern.

Schwarzgeld

Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen, deren Steuerpflicht umgangen wird und die somit nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Schwarzgeld stammt meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder auch aus illegalen Tätigkeiten. Wegen der schwachen öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Sie haben dem Finanzamt folgendes verschwiegen:

  • Einkünfte aus Schwarzarbeit
  • Bestechungsgelder
  • Bareinnahmen z. B. Gastronomie
  • Einkünfte aus Kapital
  • Erbschaften, Schenkungen
  • Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung
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Wird die Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen entdeckt, ist es nachzuversteuern und Sie erhalten zusätzlich eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Fragen Sie mich als Anwalt für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, das Schwarzgeld im Nachhinein zu legalisieren. Zusätzlich stehe ich bei der Verteidigung mit einer großen Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.

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Selbstanzeige

Ähnlich wie die Kronzeugenregelung in der Strafjustiz hat die Selbstanzeige zum Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges und schnelles Handeln Ihres Anwaltes und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben von Ihrer Seite.

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Anstoß für eine Selbstanzeige ist oft die Gefahr der Entdeckung, beispielsweise wegen einer angekündigten Betriebsprüfung im eigenen Betrieb oder bei einem Geschäftspartner. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zur straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige, die Abwägung von Chancen und Risiken, die Prüfung der Verfolgbarkeit/Rechtzeitigkeit, die Formulierung der Anzeige und die sonstigen Maßnahmen zur Strafprophylaxe. Melden Sie sich umgehend bei meiner Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Berlin-Charlottenburg.

Selbstständiges Einziehungsverfahren

Wer eine Straftat begeht und sich im Laufe derer illegal bereichert, wird im Zuge der Strafverfolgung schnell Bekanntschaft mit dem Prozess des selbstständigen Einziehungsverfahrens machen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein rechtstaatlicher Vorgang, für dessen Umsetzung mit dem § 76a Abs. 4 StGB der juristische Rahmen gelegt wurde. Darin werden konkrete Straftaten wie Schmuggel, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Verstöße gegen das Waffengesetz benannt, auch als Katalogtaten bezeichnet, die ein selbstständiges Einziehungsverfahren zur Folge haben können. Das bedeutet, dass Vermögen, dass Sie im Zuge einer der in § 76a Abs. 4 StGB aufgeführten Straftaten erlangt haben, unabhängig von der konkreten Strafverfolgung eingezogen werden kann. Eine Flucht oder ein schwerer Krankheitsfall schützt demnach nicht vor dem Zugriff der Behörden auf das illegal erworbene Vermögen.

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Es kann vorkommen, dass den Strafverfolgungsbehörden im Zuge Ihrer Ermittlungen und der anschließenden Strafverfolgung entscheidende Fehler unterlaufen. Nicht immer sind angesetzte selbstständige Einziehungsverfahren rechtmäßig und es gilt stets, die genauen Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Ich bin darauf spezialisiert, Ihre individuelle Situation genau zu begutachten und mögliche Verfahrensfehler offenzulegen. Ich beantrage in Ihrem Auftrag Akteneinsicht und überprüfe die Rechtmäßigkeit des selbstständigen Einziehungsverfahren. Insbesondere dann, wenn gegen Sie ein Verfahren ohne konkrete Beweislast eröffnet und trotzdem ein selbstständiges Einziehungsverfahren in die Wege geleitet wurde, stehen die Chancen sehr gut, dass es Ihnen mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Steuerrecht gelingt, dieses Verfahren zu unterbinden. Schnelles Handeln ist in solchen Situationen oftmals unvermeidlich. Ich stehe Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und berate Sie umfassend zu möglichen Verteidigungsstrategien sowie möglichen Problemfeldern.

Sozialversicherungsbetrug

Sozialversicherungsbetrug ist wie „Schwarzgeldzahlungen“ kein Kavaliersdelikt. Die Chance angeklagt zu werden, wird immer größer, da die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen illegaler Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Ihnen wird Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen? Dann wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt für Steuerrecht. Unterschätzen Sie nie die Folgen von Schwarzarbeit, da Sie als Arbeitgeber nicht nur nachzuversteuernde Lohnsteuer zu zahlen haben, sondern zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge. Sozialversicherungsrechtliche Forderung können existenzbedrohend sein!

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In den polizeilichen Statistiken steht das Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialkassen regelmäßig an oberster Stelle der am häufigsten verfolgten Wirtschaftsstraftaten. Ich weiß aus Erfahrung, dass die sozialversicherungsrechtlichen Forderungen Ihre Existenz zerstören können. Die Schadenshöhen sind dabei oft nicht eindeutig, da ihre Höhe häufig auf Schätzungen beruht, da die betroffenen Jahre zurückliegen oder detaillierte Aufzeichnungen fehlen. Anhand der aufgestellten Schätzung wird daraufhin die Strafe bemessen.

Ich weiß, dass diese Schätzungen oft pauschal sind. Für Sie besteht dadurch die Chance, die Höhe der Schätzungen zumindest teilweise durch einen substantiierten Sachvortrag infrage zu stellen. Als Anwalt für Sozialversicherungsbetrug helfe ich Ihnen schnell, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder die Zollfahndung bei Ihnen eine Durchsuchung durchführt. Handeln Sie schnell, um grundlegende Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Steuerrecht, da Ermittlungsverfahren in dem Bereich oft unübersichtlich sind, da verschiedene Behörden eingebunden sein können (Zollbehörde, Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen und Arbeitsagenturen etc.). Meine Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen der Schwarzarbeit und des Sozialversicherungsbetrugs.

Steuerberaterhaftung

Sie sind Steuerberater? Dann ist Ihnen bestimmt immer bewusst, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Schon immer brauchte es als Steuerberater nicht nur eine große fachliche Kompetenz und die Kenntnis aktueller Rechtsänderungen, sondern auch eine exzellente Kanzleiorganisation.

In den letzten Jahren hat sich das Risiko für Steuerberater jedoch zusätzlich gesteigert: Die persönliche Haftung des Steuerberaters bei der Insolvenz eines Mandanten hat sich deutlich erhöht. Verantwortlich ist dafür unter anderem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Hinweispflicht des Steuerberaters beim Vorliegen von Insolvenzgründen aus dem Jahr 2017 (BGH vom 26.01.2017 Az. IX ZR 285/14 – Steuerberaterhaftung). Ihnen wird vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß gehandelt zu haben? Zögern Sie keine Sekunde und holen Sie sich Unterstützung von einem Anwalt für Steuerberaterhaftung.

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Bisher waren Sie als Steuerberater nicht verpflichtet, den Mandanten auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs wurden die Haftungsrisiken für den mit der Erstellung eines Jahresabschlusses beauftragten Steuerberater drastisch verschärft. Befindet sich Ihr Mandant und sein Unternehmen in der Krise, haben Sie als Steuerberater eine Hinweispflicht. Sollten Sie dies unterlassen oder nicht ordnungsgemäß durchführen, drohen Ihnen Ansprüche im Rahmen der Steuerberaterhaftung in nicht zu vernachlässigendem Umfang. Beraten Sie sich umgehend mit einem Anwalt für Steuerberaterhaftung, da die Steuerberaterhaftung für beide Seiten existenzbedrohende Konsequenzen haben kann.

Die große Frage: Wann haften Sie als Steuerberater genau? Sie haften immer bei einem Verstoß gegen Ihre Hinweispflichten, wobei deren Umfang vom erteilten Auftrag abhängt. Auch wenn Sie als Steuerberater nur mit der Anfertigung der Jahresabschlüsse beauftragt wurden, müssen Hinweise auf eine mögliche Insolvenzantragspflicht an den Mandanten erteilt werden.

Und auch dann, wenn ein Geschäftsführer seiner Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, nicht nachkommt und eine strafbare Insolvenzverschleppung vorliegt, kann es für Sie als Steuerberater gefährlich werden: Da Sie in Ihrer Funktion Kenntnis von dieser Insolvenzverschleppung hatten und diese vielleicht sogar durch Ihre Arbeit gefördert haben, geraten Sie damit selbst in den Fokus einer strafbaren Beihilfe. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und beauftragen Sie sofort Unterstützung von einem Anwalt für Steuerberaterhaftung, um nicht in den Strudel der Insolvenz Ihres Mandanten mitgerissen zu werden. Rufen Sie mich umgehend an.

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Steuerbetrug

Wenn Sie wegen Steuerbetrugs angeklagt werden, dann haben Sie einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Steuergesetze begangen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt für Steuerrecht und machen Sie keinerlei Angaben ohne anwaltlichen Beistand.

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Zu Steuerbetrug gehören vorsätzliche Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Begünstigung einer Person, die eine dieser Taten begangen hat. Meine Kanzlei für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, vertrete ich Sie vor allen Gerichten und Instanzen.

Steuerfahndung

Es ist keine angenehme Situation, wenn im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Büroräume durchsuchen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben.

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Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzuspüren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen zu von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Alle anderen Ermittlungen zu Steuern, Zöllen und Abgaben, die vom Bund ausgehen, nimmt die Zollfahndung vor.

Im Fall einer Durchsuchung gilt immer: Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Ihnen Zeit zum Überlegen und zur Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht gewähren.

Steuerstrafverfahren werden nie während der ersten Minuten gewonnen, aber häufig während der ersten Minuten verloren! Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Steuerrecht ein, der Ihnen genau erklärt, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten!

Steuerhinterziehung

Als Kanzlei für Steuerrecht bin ich auf das Steuerstrafrecht und damit im Besonderen auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) spezialisiert. Danach heißt es: Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt (Abs. 1 Nr. 3) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen?

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Wichtig ist nun, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der mit einer Geldbuße versehen wird. Egal, ob es sich um eine Steuerhinterziehung durch eine Handlung („falsche Angaben machen“) oder eine Unterlassung („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) handelt – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Steuerprüfung

Nach § 194 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) dient eine Außenprüfung (die sogenannte: Betriebsprüfung oder Steuerprüfung) der Ermittlungen der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Sie ist zulässig bei Personen, die einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Damit ist klar, dass die Finanzverwaltung nahezu jeden „steuerlich prüfen“ kann, der nicht ausschließlich als Angestellter tätig ist.

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Jede Betriebsprüfung orientiert sich nach einem einheitlichen Muster: Anmeldung der Betriebsprüfung, die Betriebsprüfung vor Ort und die Schlussbesprechung nach der vollzogenen Betriebsprüfung. Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, denn eine gute Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Prüfung kann zu hohe Steuernachforderungen verhindern.

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Steuerreduzierungen

Steuerreduzierung bedeutet, alle legalen Möglichkeiten der Steuergesetzgebung zu nutzen, um eine optimale Reduktion der steuerlichen Abgaben zu erwirken. Patentrezepte gibt es dabei nicht!

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Meine Kanzlei für Steuerrecht hilft Ihnen ganz individuell. Ich verhandle nicht nur mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung von Steuern zu erwirken. Dank meiner engen Kontakte zu den regionalen Steuerbehörden ermögliche ich Ihnen im Rahmen Ihrer steuerlichen Möglichkeiten zusätzlich Raum für Steueroptimierungen und für Steuerreduzierungen, selbst wenn gerade eine Anzeige im Raum steht. Auch neue Strategien entwickle ich gerne für Sie. Nehmen Sie auch in schwierigen Fällen Kontakt mit mir als Ihrem Anwalt für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Steuerstrafrecht

Mit dem Steuerstrafrecht kommen nicht nur Prominente in Berührung, sondern auch normale Steuerpflichtige können in den Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten. Und das meist völlig unerwartet. Ein Steuerstrafverfahren kann schwerwiegende Folgen für die Existenz und die Zukunft des Betroffenen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen engagiert zur Seite steht.

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Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen ("leichteren") Steuerordnungswidrigkeiten und ("schwereren") Steuerstraftaten unterschieden werden. Erstere werden mit einer Geldbuße, Letztere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Steuerstrafrecht verknüpft dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin-Charlottenburg bin ich Berufsgeheimnisträger, der nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt, sondern auch verpflichtet ist.

Steuerstrafverteidigung

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. Abgabenordnung verwickelt werden. Sofern gegen Sie oder Ihr Unternehmen solche Ermittlungen geführt werden, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

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Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung setzt fundierte Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechtes, des materiellen Steuerrechts und des Strafrechts voraus.

Die im Rahmen einer Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. Diese strittigen Steuern wirken sich jedoch in zweifacher Hinsicht aus: erstens sind sie zu bezahlen und zweitens bilden sie die Grundlage für die steuerstrafrechtliche Sanktion. Erfolgreiche Steuerstrafverteidigung hat daher stets bei dem materiellen Steuerrecht zu beginnen. Ziel muss sein, die festgesetzten strittigen Steuern aufzuheben bzw. deutlich zu mindern. Nur hierdurch kann das eigentliche Ziel einer erfolgreichen Steuerstrafverteidigung – keine oder eine geringe Strafe – erreicht werden.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung ergeben sich weitgehende Verständigungsmöglichkeiten. Diese können sowohl auf steuerrechtlichen als auch auf verfahrensrechtlichen Erwägungen beruhen.

Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert daher sowohl einen Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Meine Kanzlei verfügt sowohl über die notwendigen Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts.

Steuerverkürzung

Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO ist eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung, die weniger hart sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der Steuerverkürzung leichtfertig gehandelt hat. Was das für Sie bedeutet? Die Rechtsprechung versteht darunter, dass derjenige leichtfertig handelt, „der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird.“

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Die leichtfertige Steuerverkürzung ist für den Betroffenen durchaus vorteilhaft, da er nicht wegen einer Steuerhinterziehung bestraft wird. Denn ist lediglich die leichtfertige Steuerhinterziehung Gegenstand der Sanktion, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister und Sie sind nicht vorbestraft.

Für eine unverbindliche Anfrage für Ihr Steuerproblem kontaktieren Sie meine Kanzlei in Berlin-Charlottenburg am besten direkt telefonisch.

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Subventionsbetrug

Wussten Sie, dass Subventionsbetrug kein Kavaliersdelikt ist? Tatsächlich kann dieser mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich ist Subventionsbetrug eine Tat, die nicht einfach von jedem Anwalt optimal verteidigt werden kann – hier muss unbedingt ein Spezialist beauftragt werden.

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„Subventionsbetrug“ ist ein Überbegriff für verschiedene Arten von Delikten, die sich im Bereich staatlicher Subventionen ereignen. In der Regel liegt dann ein Subventionsbetrug vor, wenn in einem Subventionsverfahren über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, die für den Antragsteller und die Auszahlung der Subventionen vorteilhaft sind. Nicht nur unrichtige oder unvollständige Angaben sind strafbar. Wer bei der Antragstellung subventionsrelevante Tatsachen verschweigt, erfüllt ebenfalls den Tatbestand des § 264 StGB. Der Subventionsbetrug ist dabei eine schwierige Strafrechtsnorm. Denn auch ich als Jurist stehe bei diesem Straftatvorwurf vor komplizierten juristischen Fragestellungen.

Werden Vorwürfe des Subventionsbetrugs gegen Sie erhoben, dann führt der Weg nicht an einer juristischen Vertretung vorbei! Meine Kanzlei in Berlin-Charlottenburg übernimmt kompetent und engagiert Ihre Verteidigung. Mit meinem fundierten Fachwissen stehe ich an Ihrer Seite.

Umsatzsteuerkarussell

Steuerhinterziehung ist ein beliebtes Mittel, um die Bilanz von Unternehmen zu optimieren. Die Errichtung eines sogenannten Umsatzsteuerkarussells gehört dabei zu den gleichsam komplexesten als auch effizientesten Modellen, um Steuerhinterziehung im großen Stil durchzuführen. Die Grundidee ist dabei sehr simpel: Unternehmen in unterschiedlichen Ländern sind oft durch Warenverkehr miteinander verbunden. Bei einem Umsatzsteuerkarussell wird dieser Verkehr nunmehr lediglich simuliert. Er existiert demnach nur auf dem Papier, ohne dass tatsächlich Waren ausgetauscht werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Durch diesen Vorgang lässt sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten. Dass es sich dabei um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt, ist den Verantwortlichen des Umsatzsteuerkarussells klar bewusst, doch die zu erwartenden Profite rechtfertigen in ihren Augen das Risiko der Strafverfolgung.

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Doch oftmals sind in einem solchen Umsatzsteuerkarussell auch nichtsahnende Unternehmen involviert, die selbst überhaupt nicht wissen, dass sie Teil einer Straftat sind. Die Drahtzieher hinter einem Umsatzsteuerkarussell sind sich der damit verbundenen Risiken sehr genau bewusst und werden entsprechende Vorkehrungen treffen, um der Strafverfolgung so gut wie möglich zu entgehen. Wenn Ihr Unternehmen unwissentlich Teil davon war, sehen Sie sich schnell einer Strafverfolgung gegenüber. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen inklusive. Umso wichtiger ist es deswegen, dass Sie unverzüglich mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg Kontakt aufnehmen, sobald Sie sich mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert sehen. Ich sorge dafür, dass Sie nicht mit unrechtmäßigen Konsequenzen für Vergehen oder ein Verbrechen zu kämpfen haben, von deren Existenz Sie nicht einmal wussten. Kontaktieren Sie mich als Rechtsanwalt für Steuerrecht noch heute, um so schnell wie möglich eine gute Verteidigungsstrategie mit mir zu entwickeln.

Zollprüfung

Sie haben eine Zollprüfung? Es werden Nachzahlungen und weitere Zahlungsverpflichtungen angedroht? Für viele Unternehmer wird eine rechtssichere Zollabwicklung dann zum Thema, wenn finanzielle Zahlungen drohen, die im Nachgang einer Zollprüfung auftauchen. Lassen Sie sich schon im Vorfeld unterstützen.

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Als Anwalt für Zollrecht in Berlin-Charlottenburg unterstütze ich Sie bei der Koordination aller zollrechtlich relevanten Abläufe und kläre Sie über alle Richtlinien auf. Thematisch bin ich breit aufgestellt und helfe Ihnen bei einer Zollprüfung, aber auch beim Zollwertrecht, bei Ausfuhrerstattung oder bei einem Einspruch gegen Zollbescheide. Auch bei der Beschlagnahme von Waren im Ausland bin ich Ihr Ansprechpartner.

Aber nicht nur für Unternehmen können die komplexen Zollrichtlinien und der sogenannte Zollkodex zu einem Problem werden. Auch für Privatpersonen (besonders Geschäftsreisende) sind zollrechtliche Unklarheiten im Zuge Ihrer Einreise verzwickt. Finanzielle Belastungen können Sie durch eine fachkundige Beratung von einem Anwalt meist erfolgreich reduzieren.

Zollstrafrecht

Das Zollstrafrecht spielt im Zollrecht eine große Rolle. Denn das Zollstrafrecht ist eng verbunden mit dem Steuerstrafrecht. Vorwürfe zu Zollvergehen müssen daher sehr ernst genommen werden, da es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für deren Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position erhebliche berufliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

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Zu den Zollstraftaten zählen die Zollhinterziehung (§ 370 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO), die Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO), der Bannbruch (§ 372 AO), der gewerbsmäßige, gewaltsame und/oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO). Das Besondere am Zollstrafrecht: Es ist extrem komplex. So sind bei Ihrer Verteidigung gegen zollstrafrechtliche Vorwürfe nicht nur Kenntnisse im Zollrecht und Strafrecht erforderlich, sondern auch Erfahrung mit europäischen und internationalen Bestimmungen. Nehmen Sie sich einen ausgewiesenen Anwalt für Zollstrafrecht in Berlin-Charlottenburg, da dies ein Spezialgebiet ist, bei dem einfaches strafrechtliches Wissen oft nicht ausreichend ist.

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Andrew Patzschke, Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg
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