Anwalt für Bankrecht in Berlin-Charlottenburg

Bankkonto gesperrt? Hohe Verluste bei Aktien oder Fonds? Überhöhte Kreditzinsen?

Ihnen wurde das Konto unberechtigt gesperrt? Sie möchten eine mangelhafte Anlageberatung oder die Beratung bei einer Finanzierung anfechten? Sie stehen vor einer Auseinandersetzung im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht? Wir alle sind auf ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs angewiesen und die Bankenkrise führte uns deutlich vor Augen, wie sensibel dieser Bereich ist. Aus diesen Gründen wächst der Bedarf für einen optimal qualifizierten Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ständig. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Bankrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine Beratung für Ihr Anliegen in Berlin-Charlottenburg zu geben.

Im Zentrum des Bankrechts stehen sämtliche Bankgeschäfte. Es deckt somit alle Fragen des Rechtsverkehrs mit Banken ab. Dies betrifft hauptsächlich die Beziehung des Bankkunden zu seiner Bank: bei Krediten, im Bankvertragsrecht, dem Überweisungsverkehr und beim Kreditkartengeschäft.

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Ihr Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Berlin-Charlottenburg

Für den Bankkunden ist das Bankrecht äußerst komplex und undurchsichtig, da im Bankrecht viele Einzelgesetze existieren. Die Basis für das Bankrecht ist das Kreditwesengesetz (KWG), weitere Grundlagen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Wechselgesetz (WG) und im Scheckgesetz (ScheckG).

Das Kapitalmarktrecht ist für alle Fragen rund um die Tätigkeiten auf den Finanzmärkten zuständig. Es umfasst die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen oder Pfandbriefe. Aber auch Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und andere handelbare Papiere fallen darunter. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Bankrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg eine umfassende Beratung und Vertretung in finanzrechtlichen Angelegenheiten.

Sie haben Probleme mit Ihrem Immobilienfond, Rentenfond, Dachfond, Schifffond oder Aktienfond? Auch hiermit beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht.

Wer in diesen Bereichen Beratung oder juristische Vertretung sucht, braucht einen Spezialisten, der sich nicht nur mit der juristischen Seite auskennt, sondern eine besondere Expertise im Bereich Banken und Kapital hat. Vertrauen Sie in diesem Fall immer einem Experten, der diese Spezialisierung und auch jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

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Verstöße gegen das Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind keine Kavaliersdelikte

Meine Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Berlin-Charlottenburg ist ein versierter Experte mit jahrelanger Erfahrung rund um das Thema Bank, Börse, Geldanlage und Kredit. Ich berate Unternehmen und Privatleute, aber auch Banken in allen bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Als Ihr Anwalt besitze ich eine große fachliche Expertise und biete juristische Betreuung. Ein weiteres Plus für Sie: Meine Kanzlei in Berlin-Charlottenburg kann auch Ihre komplette Vermögensverwaltung übernehmen und Sie vor Kreditinstituten vertreten. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Bankrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung bankrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg in allen Bereichen des Bankrechts. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Bankrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Ob Fragen zu Immobilienfonds, Factoring oder dem Kreditrecht – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg für eine Erstberatung.

Sollten Sie Probleme haben, wenden Sie sich unbedingt mit Ihren Rechtsfragen an einen Spezialisten. Denn Verstöße gegen das Bankrecht und Kapitalmarktrecht gelten nicht als Kavaliersdelikte und werden empfindlich bestraft. Rufen Sie mich noch heute an, denn es geht um Ihr Geld, Ihren Ruf und um Ihre finanzielle Zukunft!

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Themen im Bankrecht

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften sind vielfältigen Regulierungen und Verpflichtungen unterworfen. Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg bin ich darauf spezialisiert, Sie als Mandant rund um diesen Themenkomplex umfassend in allen Rechtsfragen zu beraten. Sei es bei den zu beachtenden juristischen Fallstricken bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, der Beachtung meldepflichtiger Informationen oder die Einrichtung von Compliance-Management-Systemen. In jedem Fall ist es wichtig, die Gründung und Aufrechterhaltung einer Aktiengesellschaft nicht ohne die dafür nötige juristische Expertise durchzuführen. Als Rechtsanwalt bin ich bestens dafür ausgebildet und freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Selbstverständlich vertrete ich nicht nur Aktiengesellschaften und deren Vorstände. Ich bin ebenfalls darauf spezialisiert, die Recht der Aktionäre gegenüber den Aktiengesellschaften durchzusetzen.

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Wenn eine Aktiengesellschaft ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann sich daraus schnell eine Grundlage für eine Aktionärsklage ergeben. Ich prüfe die Fakten und leite gegebenenfalls die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege, um die Ansprüche der Aktionäre gegenüber der Aktiengesellschaft sicherzustellen.

Ebenfalls biete ich für Sie als Mandant Unterstützung bei der Aktionärshauptversammlung an. Das bedeutet, dass ich die juristische Vorbereitung und Prüfung der Hauptversammlungsbeschlüsse übernehme. Sollte es notwendig sein, lege ich in Ihrem Auftrag begründeten Einspruch gegen einzelne Beschlüsse ein. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit mir und ich lege Ihnen Ihre rechtlichen Handlungsoptionen dar.

Aktienrecht

Sie stehen vor der Gründung einer Aktiengesellschaft? Sie möchten als Aktionär klagen bzw. eine Klage abwehren? Egal, um welchen Bereich im Aktienrecht es sich handelt – Sie sollten sich wegen seiner Komplexität immer einen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht an Ihre Seite holen, um alle Rechtsfragen in diesen Rechtsgebieten umfassend zu klären.

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Meine juristische Beratung ist für Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre gleichermaßen wichtig. Ich helfe bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, berate Vorstände und Aufsichtsräte, unterstütze Aktionäre und helfe bei der Initiierung bzw. Abwehr von Aktionärsklagen. Auch bei Insidergeschäften und meldepflichtigen Informationen habe ich eine umfassende Expertise als Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin-Charlottenburg.

Sie sind Vorstand? Dann berate ich Sie bei der Organhaftung, dem Abschluss einer D&O-Versicherung und der Errichtung eines Compliance-Management-Systems. Als Mitglied des Aufsichtsrates unterstütze ich Sie in Haftungs- und Versicherungsfragen sowie bei der Durchführung präventiver Maßnahmen.

Sind Sie Aktionär, dann wenden Sie sich gerne an mich bei Fragen zur Durchsetzung von Aktionärsrechten, der Durchführung von Aktionärsklagen und zur Vorbereitung, Prüfung und Anfechtung von Hauptversammlungs-Beschlüssen.

Aktionärsstreitigkeiten

Nicht immer herrscht unter den Aktionären einer Aktiengesellschaft Einigkeit. Insbesondere bei mehreren Großaktionären mit einem entsprechend gewichtigen Mitspracherecht. Wenn eine Partei wichtige Entscheidungen blockiert, kann daraus schnell ein Aktionärsstreit entstehen, der sich ohne rechtliche Intervention kaum beilegen lässt. Als Rechtsanwalt verfüge ich über die notwendige Kompetenz, um Sie in solchen Streitigkeiten zu unterstützen und Ihre Ansprüche auch weiterhin zu gewährleisten.

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Ich berate Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen und arbeite gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie aus, die Ihre Interessen als Aktionär bewahrt. Die Lösung eines Konflikts unter Aktionären kann vielfältig aussehen. Unter Umständen lässt sich Ihr Gegenüber auf eine Vereinbarung ein, der es Ihnen ermöglicht, seine Anteile zu übernehmen und den Streit auf diese Art beizulegen. Auch sind Kompromisslösungen denkbar, von denen am Ende beide Parteien nachhaltig profitieren können. Je nach individueller Situation lassen sich unterschiedliche Lösungen erarbeiten. Als Rechtsanwalt bin ich darin geschult, alle sinnvollen Optionen zu analysieren und die für Ihren Fall besten auszuwählen. Gerne biete ich Ihnen dafür ein ausführliches Beratungsgespräch an.

Anfechtungsklagen

Nicht immer ist es der Fall, dass die Hauptversammlung Beschlüsse erlässt, die mit der Gesellschaftssatzung oder bestehenden Gesetzen konform gehen. In solchen Momenten besteht Gefahr, dass die Gesellschaft nachhaltig und somit auch Ihre Interessen nachhaltig geschädigt werden. Diese Situation gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Damit Ihnen in solchen Momenten nicht die Hände gebunden sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anfechtungsklage gesetzlich festgeschrieben. Eine Anfechtungsklage ermöglicht es Ihnen, gefasste Beschlüsse anzufechten und gegebenenfalls wegen Satzungs- oder Gesetzesverstoßes zu rügen. In besonders schweren Fällen kann auch der Weg einer Nichtigkeitsklage gewählt werden, um den Beschluss zu annullieren.

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Als Rechtsanwlt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bin ich selbstverständlich auch mit den komplexen Herausforderungen des Gesellschaftsrechts bestens vertraut und berate Sie als Mandant in allen Rechtsfragen. Als Anwalt für Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berate ich Sie ausführlich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen bei problematischen Beschlüssen der Hauptversammlung. Ich kläre Sie darüber auf, wann eine Anfechtungsklage Aussicht auf Erfolg hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Gerne bringe ich eine solche Anfechtungsklage in Ihrem Auftrag auf den Weg, damit Sie sicherstellen können, dass die Hauptversammlung keine Beschlüsse erlässt, die zu Ihrem oder zum Schaden des Unternehmens führen.

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Bankvertragsrecht

Sie sind sich nicht sicher, ob die mit Ihrer Bank zu schließenden Verträge zu Ihren Gunsten sind? Es tauchen Probleme oder Streitigkeiten auf? Das Bankvertragsrecht befasst sich mit allen Problemstellungen zwischen Bankkunden und Bank, die beispielsweise bei Darlehensverträgen auftreten. Aber auch Konflikte im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sogenannten Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden, fallen darunter.

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Ich als Anwalt in Berlin-Charlottenburg empfehle Ihnen im Bankvertragsrecht, bereits vor Abschluss von Bankverträgen juristischen Rat einzuholen. Dieser ist bei Darlehensverträgen, Bürgschaften und Grundschulden meist günstiger als eine Auseinandersetzung mit der Bank nach dem Vertragsabschluss. Als Anwalt für Bankrecht prüfe ich aber auch im Nachgang und bei Streitigkeiten alle Vertragsklauseln auf ihre Gültigkeit.

Alle Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben, sind mein Spezialgebiet – egal ob es sich um ungenaue Formulierungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um einen Widerruf eines Darlehensvertrages, eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Haftung aus einer Grundschuld oder einer Bürgschaft handelt: Ich unterstütze Sie entschieden in dem Rechtsgebiet Bankrecht. Sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung keine valide Option darstellen, vertrete ich Ihre Interessen gerne auch vor Gericht.

Beratungshaftung

Berät eine Bank einen Kunden zu einer Kapitalanlage (beispielsweise zu Aktien, Aktienfonds, Fonds, Inhaberschuldverschreibung, Sparverträgen, etc.), muss sie die Grundsätze der anleger- und anlageobjektgerechten Beratung beachten. Das bedeutet, dass Ihr Bankberater Ihre individuellen Erfahrungen, Ihre Risikobereitschaft und die Anlageziele erfragen und berücksichtigen muss. Wurde dies bei Ihnen nicht korrekt durchgeführt oder wurden Sie nicht über sämtliche Eigenschaften und Risiken sowie die anstehenden Provisionen aufgeklärt?

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Meine Kanzlei für Beratungshaftung und Bankrecht in Berlin-Charlottenburg prüft ausführlich für Sie als Mandant, ob Sie seitens des Bankberaters korrekt und umfänglich aufgeklärt und beraten wurden und ob alle gesetzlichen Pflichten eingehalten worden sind. Oft ist dies nicht der Fall und so vertrete ich Sie im ersten Schritt außergerichtlich und – sollte keine Einigung erzielt werden – auch gerichtlich bei der Durchsetzung der hieraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz.

Handeln Sie schnell, wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig von Ihrer Bank beraten worden zu sein. Schnelligkeit ist dabei von Vorteil, sodass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung nicht verlieren.

Factoring

Rechtlich handelt es sich bei Factoring vom Grundgedanken her um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433ff BGB. Trotzdem kann es keinem klassischen Vertragstypus des BGB klar zugeordnet werden. Beim Factoring ist der Kaufgegenstand die Forderung des Verkäufers. Factoring erfreut sich immer größerer Beliebtheit, um die Liquidität eines Unternehmens zu sichern. Es birgt jedoch zahlreiche rechtliche Konsequenzen im Bereich Risikobewertung, Kosten oder bei regulatorischen Anforderungen und die Finanzierungsverträge sind so komplex, dass nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht die Folgen und Wirksamkeit einzelner Klauseln umfassend einschätzen kann.

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Wer Factoring anbieten möchte, muss neben den klassischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen auch regulatorische Besonderheiten beachten. So kann beispielsweise eine „Inkasso-Lizenz“ oder gar eine BaFin-Erlaubnis erforderlich sein. Zusätzlich bestehen rechtliche Unsicherheiten dadurch, dass es an klaren Regelungen im Gesetz fehlt. Meine Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Berlin-Charlottenburg ist Ihr spezialisierter und erfahrener Ansprechpartner als Mandant zu allen Fragen des Factorings. Von der vertraglichen Gestaltung bis zu regulatorischen Rahmenbedingungen oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Factorings.

Forderungsanmeldung

Kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist oft der Weg bis zu einem Insolvenzverfahren nicht weit. Wenn Sie als Gläubiger gegenüber einem Unternehmen auftreten, dann ist es wichtig zu wissen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, um die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Unternehmen durchzusetzen. Zentraler Bestandteil eines Insolvenzverfahrens ist die Anmeldung aller Forderungen der Gläubiger bei einem Insolvenzverwalter, damit dieser die Eintragung in die Insolvenztabelle übernimmt. In aller Regel existieren hierfür gerichtliche Pflichten, die es einzuhalten gilt, in Ausnahmefällen ist jedoch auch eine nachträgliche Forderungsanmeldung eine potenzielle Option.

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Damit im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines Unternehmens von Ihrer Seite als Gläubiger keine Fehler entstehen, ist es sinnvoll, diese Angelegenheit in die Hände eines professionellen Anwalts für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu legen. Dieser achtet genau auf die Einhaltung aller nötigen Fristen und sorgt dafür, dass Ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen so gut wie möglich durchgesetzt werden. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin-Charlottenburg beraten, um auch im Fallen einer Unternehmensinsolvenz trotzdem noch zu Ihren Ansprüchen zu gelangen.

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Gründung einer AG

Die Gründung einer Aktiengesellschaft wirft viele Fragen und Problemstellungen auf, die im Detail von vielen nur schwer zu durchschauen sind. Die Gründung einer AG erfolgt in mehreren Schritten und die gesetzlichen Grundlagen der AG finden sich im AktG. Werden die Aktien an der Börse gehandelt, gilt zusätzlich das Wertpapierhandelsgesetz und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Aber ist die AG die richtige Gesellschaftsform für Sie?

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Meine Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berät Sie kompetent bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform. Ich berücksichtige Ihre wirtschaftlichen Ziele und Möglichkeiten und wähle mit Ihnen gemeinsam die passende Gesellschaftsform aus. Dabei ziehe ich alle Aspekte wie Steuer-, Kapital- und Haftungsfragen mit in die Entscheidungsfindung ein. So ist beispielsweise die Aktiengesellschaft eine sogenannte Kapitalgesellschaft und damit eine eigenständige juristische Person. Sie ist rechtlich selbstständig und kann selbst Verträge schließen. Vertreten wird sie dabei durch angestellte Geschäftsführer. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Wirtschaftsrechtliche Fragen sind vielschichtig. Ich biete Ihnen eine enge Zusammenarbeit mit einem Experten, um sachgerechte Ergebnisse zu bekommen und individuelle Lösungen für Sie und Ihre Interessenlage zu generieren.

Hauptversammlungen

Wer als Aktionär an einem Unternehmen beteiligt ist, erhält dadurch eine ganze Reihe von Rechten mit Bezug auf dieses Unternehmen. Darunter gehört unter anderem auch die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung durch das Unternehmen. Bei einer solchen werden Themen wie Kapitalerhöhungen, Dividendenzahlungen oder Fragen rund um die Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt. Als Aktionär haben Sie im Rahmen der Hauptversammlung das Recht, über diese Themenbereiche abzustimmen und somit Ihrer Investition stimmrechtlichen Ausdruck zu verleihen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, vom Unternehmen Auskunft über gefasste Beschlüsse einzuholen. Damit eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, gegen potenziell gesellschaftsschädliche Änderungen Widerspruch einzulegen, um sich dadurch selbst und andere Aktionäre vor Schaden zu bewahren. Kommt das Unternehmen dieser Auskunftsanforderung nicht nach, verfügen Sie über die Option, Ihrem Recht in Form von Schadensersatzansprüchen juristischen Nachdruck zu verleihen.

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Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein komplexes Themenfeld und nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Rechte und Pflichten von Aktionären und Unternehmen ausgehen. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg bewege ich mich schon seit vielen Jahren zielsicher durch die juristischen Herausforderungen dieses Rechtsgebiets. Gerne kläre ich Sie vor einer anstehenden Hauptversammlung umfassend über die Ihnen als Aktionär zustehenden Rechte auf und erkläre Ihnen, wie Sie diese bestmöglich zur Geltung bringen. Sollte das betreffende Unternehmen den eigenen Verpflichtungen einmal nicht nachkommen, biete ich Ihnen ebenfalls eine Beratung über mögliche juristische Schritte an, damit Sie den Ihnen zustehenden Forderungen nicht entsagen müssen. Es geht um Ihr Geld, also zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.

Immobilienfonds

Es war ein großer Trend: Viele Anleger wurden durch ihre Bank auf Immobilienfonds aufmerksam gemacht – oft mit unschönem Ausgang. Denn meistens erwirtschafteten diese Immobilienfonds die versprochenen Renditen nicht einmal annähernd. Sie sind auch an einem Immobilienfonds beteiligt und zweifeln an der Sicherheit der Anlage?

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Immobilienfonds sind eine Möglichkeit für Anleger, die keine einzelne Immobilie erwerben möchten. Dabei unterscheiden sich offene und geschlossene Immobilienfonds deutlich – auch juristisch. Bei offenen Immobilienfonds wird das Geld der Anleger in Gewerbeimmobilien investiert. In diesen Fonds sind mehrere verschiedene Objekte aus unterschiedlichen Ländern und Regionen enthalten. Aber das Geld wird nicht nur in Immobilien investiert, sondern auch in Zinspapiere, die dazu dienen, um kurzfristig Anleger auszahlen zu können, die ihre Anteile verkaufen wollen. Mit der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in Schieflage, da zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile verkaufen wollten. So konnten nicht alle Ansprüche gleichzeitig bedient werden und die Fonds wurden geschlossen und teilweise sogar abgewickelt. Geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds sollten sich zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Aber auch geschlossene Fonds bergen Risiken: Bei geschlossenen Immobilienfonds beteiligt sich der Anleger an bereits bebauten oder zu bebauenden Grundstücken samt Immobilie. Der Gründer eines geschlossenen Immobilienfonds sammelt von Kapitalanlegern das notwendige Eigenkapital für die geplante Investition. Ist das Kapital zusammen, wird die Kapitalanlage geschlossen und es können keine Beteiligungen mehr erworben werden. Wer diese Anteile erwirbt, wird damit zum Miteigentümer dieser Objekte und trägt das Risiko von Gewinnen und Verlusten. Angepriesen werden geschlossene Immobilienfonds immer als krisensichere Kapitalanlage. Trotzdem kommt es immer wieder zu aufsehenerregenden Pleiten. Lassen Sie sich in diesem Fall immer von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt umfassend beraten, um die Verluste zu minimieren.

Insolvenz

Ihr Kunde oder Schuldner stellt einen Insolvenzantrag? Sie müssen mit einen Ausfall Ihrer Forderung oder Ansprüche rechnen? Sie sind Anleger und der Insolvenzverwalter Ihres Fonds stellt nun Forderungen gegen Sie?

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Als Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie umfassend bei der Wahrung Ihrer Rechte. Ich berate sowohl Verbraucher als auch Firmeninhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer zu ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie mich in allen Fragen rund um das Thema Insolvenz an!

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Kapitalbeschaffung

Die Gründung und Weiterführung eines Unternehmens ist oft ein finanziell aufwendiges Unterfangen. Möglichkeiten der Finanzierung existieren viele – alle mit ihren unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Einige Unternehmer setzen bevorzugt auf Eigenkapital, während andere eher zu Fremdkapital oder Mezzanine-Kapital greifen. Letzteres stellt eine Kombination aus Eigen- und Fremdbeteiligungen dar, die dem Fremdkapitalgeber in der Regel aber nur eingeschränkte Rechte zugesteht und sich dadurch von einer reinen Fremdkapitalfinanzierung unterscheidet. Typisch für solche Mezzanine-Finanzierungen sind beispielsweise Nachrangdarlehen, Genussscheine oder partiarische Darlehen.

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Die Überlegung, welches Instrument der Kapitalbeschaffung für Ihr Unternehmen das richtige ist, wird häufig von vielen Fragen begleitet. Nicht immer ist es möglich, diese Fragen ohne juristischen Sachverstand zu beantworten. Aus diesem Grund biete ich Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot an, das keine Fragen offenlässt. Ich analysiere die Bedürfnisse Ihrer individuellen Situation genau und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung der darauf aufbauenden Verträge für die unterschiedlichen Finanzierungsmaßnahmen. Ebenfalls berate ich Sie gerne über erfolgversprechende Verhandlungsstrategien mit potenziellen Investoren oder Banken. Auch steuerliche Aspekte werden von mir selbstverständlich mit bedacht und ermöglichen ein zukunftssicheres Planen.

Kreditrecht

Wenn Banken oder Sparkassen Ihnen unzulässige Bearbeitungsgebühren oder überhöhte Kreditzinsen berechnen, können Sie dagegen vorgehen – auch, wenn dies Jahre zurückliegt. Gerade bei größeren Kreditsummen, wie bei einem Immobilienkredit, kann eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnet worden sein. Ich schaue als Anwalt für Kreditrecht ganz genau hin, ob das bei Ihnen der Fall gewesen ist.

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Eine Vielzahl von Rechtsverstößen, die bei der Erstellung von Kreditverträgen unterlaufen können, beschäftigt die Gerichte. Ich unterstütze Sie bei Fragen wie, welche Rechte und Belehrungspflichten bei einem Verbraucherdarlehen bestehen, wann bei einem Kreditvertrag ein Widerruf möglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Darlehen gekündigt werden kann, ob die Bank einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat und alle anderen juristischen Fragen rund um das Thema Kreditrecht. Ich stehe meinen Mandanten mit meiner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht kompetent in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Kreditkündigung, der Baufinanzierung und der Umfinanzierung für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

Kreditsicherung

Die Bank verlangt eine Kreditsicherheit für ihre Kreditforderung aus Risikogründen. Die häufigsten Kreditsicherungsmittel sind dabei Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und die Abtretung von Lebensversicherungen.

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Unter Probleme mit der Kreditsicherung fallen unter anderem Fragen zu Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden etc.) und die im geschäftlichen Verkehr typischen Raumsicherungsverträge oder Globalzessionen. Kreditsicherungen können nur im sogenannten Sicherungsfall durch den Sicherungsnehmer (typischerweise die finanzierende Bank) verwertet werden. Droht Ihnen bei einer Kreditkündigung die Verwertung der von Ihnen oder Dritten gestellten Sicherheit, unterstütze ich Sie kompetent bei den Verhandlungen mit der Bank über eine einvernehmliche Rückführungsregelung. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei von der Bank eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere bei Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.

Kreditwiderruf / Widerruf Darlehen

Gründe für eine Kreditaufnahme gibt es viele. Vergleichbar vielfältig sind mögliche Probleme, die für einen Kreditwiderruf sprechen können. Wenn Sie als Endkunde einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einem Kreditinstitut abschließen, ergibt sich nach Vertragsabschluss für Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, dann müssen Sie die durch den Kredit erstandenen Wirtschaftsgüter zurückgeben und gleichzeitig erhalten Sie von der Bank bereits gezahlte Raten erstattet.

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Es kann vorkommen, dass im Darlehensvertrag Pflichtangaben über den Tilgungsplan, die Vorfälligkeitsentschädigung oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind. Als Laie fallen solche Unstimmigkeiten nicht immer sofort auf. Mitunter haben Sie daher die Möglichkeit, auch lange nach dem obengenannten Widerrufsrecht vom Kreditvertrag zurückzutreten. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Darlehensvertrag zu kündigen, ist es daher ratsam, diesen Vertrag vorab von einem Rechtsanwalt für Bankrecht prüfen zu lassen, um mögliche vertragliche Unstimmigkeiten ausfindig zu machen. Ich prüfe jeden Vertragspunkt genau und bespreche gemeinsam mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen für Ihren Kreditwiderruf aussehen kann.

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Rechte u. Pflichten von Vorständen / Aufsichtsräten

Der Vorstand führt die Geschäfte eines Unternehmens und handelt in eigener Verantwortung und ohne die Weisung durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre. Die Mitglieder des Vorstandes werden jedoch vom Aufsichtsrat für bis zu fünf Jahre gewählt.

Das Aktienrecht schreibt vor, dass sich Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung treffen, um die Aktionäre zu informieren, aber auch unternehmensrelevante Vorgänge zu besprechen, den Vorstand zu entlasten und den Jahresabschluss zu genehmigen. Haben Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Vorstand oder Aufsichtsrat Unsicherheiten oder Fragen?

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Meine Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Gründung einer Aktiengesellschaft, die Eintragung im Handelsregister, die Erstellung von Verträgen sowie der Satzung, bei der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten zu Rechten, Pflichten und der Haftung und bei der optimalen Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Egal, ob familiengeführte Personengesellschaften, mittelständische Unternehmen oder börsennotierte Aktiengesellschaften – ich berate Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit deren Unternehmenspflichten, beim Wechsel der Geschäftsleitung oder zur Organhaftung. Ich liefere Ihnen maßgefertigte Lösungen für Ihre Position!

Rückabwicklung Verbraucherdarlehensverträge

Viele Menschen nehmen im Laufe ihres Lebens ein Verbraucherdarlehen auf. Sei es zur Finanzierung eines Autos, von Reparaturen oder Möbeln. Trotz ihrer Häufigkeit kann es bei der Erstellung und Durchsetzung von Verbraucherdarlehensverträgen immer wieder zu rechtlichen Fehlern kommen. Diese können für Sie Grund genug sein, um eine Rückabwicklung eines solchen Vertrages in Betracht zu ziehen. Die genauen Regelungen, die in diesen Fällen zur Anwendung kommen, sind für juristische Laien oftmals nicht schnell durchschaubar. Als Rechtsanwalt habe ich mich deshalb darauf spezialisiert, die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen.

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Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Bank, mit der Sie den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sich weigert, eine Rückabwicklung durchzuführen. Wenn das passiert, ist eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages nötig sowie das Wissen um mögliche Rechtsinstrumente.

Als Rechtsanwälte für Bankrecht übernehme ich für Sie die Prüfung Ihrer Verbraucherdarlehensverträge und setze mich in Ihrem Auftrag mit der Bank in Verbindung. Ich prüfe sowohl Ihre Ansprüche als auch die der Bank und welche Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages erfüllt sein müssen. Anschließend kläre ich Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen auf und helfe dabei, die nötigen Schritte für die Rückabwicklung in die Wege zu leiten.

Schrottimmobilien

Unter Schrottimmobilien versteht man überbewertete, mit Baumängeln oder anderen Mängeln behaftete Immobilien in oft sehr schlechter Lage und mit eingeschränkter Mietzinserwartung. Der Begriff „Schrottimmobilie“ taucht meistens im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in Immobilien, Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteile auf, die den Anlegern oft als renditeträchtige Altersvorsorge und als sichere Kapitalanlage weit über dem eigentlichen Wert verkauft wurden. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben?

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Geschädigte sind nicht ohne Chancen! Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt aus meiner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, welche Ansprüche Sie im Fall eines Erwerbs einer Schrottimmobilie geltend machen können. Oft besteht die Möglichkeit, die finanzierende Bank für fehlerhafte Beratungen oder für Prospektfehler haftbar zu machen. Oder der Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der finanzierenden Bank Mitwisserschaft nachgewiesen werden kann. So haben Sie gute Chancen, dem finanziellen Desaster zu entgehen. Wurde der Kauf durch Kredite finanziert? Auch wenn seit dem Kauf schon mehr als 10 Jahre vergangen sind, bestehen dann noch Chancen. Sehr gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Vertragsverhandlungen

Vertragsgestaltungen auf dem Gebiet des Bankenrechts sind ganz besonders komplex und oft mit Fallstricken versehen. Benötigen Sie Hilfe bei Vertragsverhandlungen über Darlehen, Kreditsicherheiten, Vermögensverwaltung durch eine Bank oder einen Vermögensverwalter? Oder möchten Sie bei Verhandlungen beim Kauf oder der Vermittlung von Kapitalanlagen betreut werden?

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Ich biete Ihnen eine Unterstützung als spezialisierter Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen an. Kontaktieren Sie mich oder vereinbaren Sie einen Termin.

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Vorfälligkeitsentschädigung

Hat Ihre Bank Sie zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert? Das erfolgt oft dann, wenn Sie als Darlehensnehmer Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen wollen oder müssen. Und das kostet! Dabei sind die Gründe dafür schon meist sehr unangenehm (Umzug, Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes) und dann kommen noch empfindliche zusätzliche Kosten obendrauf.

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Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht vermeiden – oder zumindest reduzieren können. Sogar eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung kann ich gegebenenfalls für Sie zurückholen, falls Fehler in den abgeschlossenen Kreditverträgen gemacht wurden. Denn die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu informieren und korrekte Angaben, wie z. B. die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zu machen. Wurde dies nicht oder nicht ausreichend gemacht, ist entweder die Vorfälligkeitsentschädigung oder sogar der gesamte Darlehensvertrag angreifbar. Schalten Sie unbedingt einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Vorfälligkeitszinsen

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und damit einen Darlehensvertrag über einen fest definierten Zeitraum eingehen, werden darin neben der Höhe der Ratenzahlungen auch der Zinssatz sowie sogenannte Vorfälligkeitszinsen, auch als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet, ausgewiesen. Diese besonderen Zinsen haben ihren Hintergrund in dem Umstand, dass die Banken durch eine vorzeitige Begleichung des Darlehens weniger Zinsen als durch die Ratenzahlungen über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitraum erhalten. Es kann allerdings vorkommen, dass Ihr Kreditinstitut Ihnen für die vorzeitige Ablösung des Darlehens die Höhe der Vorfälligkeitszinsen falsch berechnet und Sie dadurch zu viel zahlen.

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Nehmen Sie diese Gebühren daher nicht unwidersprochen hin, wenn sie Ihrer Meinung nach zu hoch ausfallen. Mittlerweile existieren verschiedene Urteile darüber, welche Höhe der Vorfälligkeitszinsen als angemessen gilt und es ist gut möglich, dass Ihre Bank über dem als angemessen erachteten Satz liegt. Naturgemäß ist so eine Situation als Laie nicht so einfach zu durchschauen, weshalb ich Sie als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg gerne dabei unterstütze, Ihre Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen gegen überzogene Vorfälligkeitszinsen in die Wege leite.

Marcus Feil, Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg
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